Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Claudia
Schmidt, Bachstraße 93 50354 Hürth
Die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für
Aufträge zwischen dem oben genannten Auftragnehmer und dem
jeweiligen Auftraggeber und sind bei Auftragsvergabe beiderseitig
anerkannt und vereinbart. Abweichende Regelungen, Nebenabreden und
Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einer
Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.
Angebote, Auftragsvergabe
1.1.
Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind bis zur endgültigen
Auftragserteilung unverbindlich und freibleibend, längstens gültig
4 Wochen nach Ausstellungsdatum.
1.2. Die Auftragserteilung erfolgt durch mündliche oder
schriftliche Zusage des Auftraggebers bzw. durch die Zusendung der für
den Auftrag benötigten Vorlagen, Materialien und/oder Daten. Die
Bestätigung erfolgt durch schriftliche Zusage des Auftragnehmers
und/oder durch den Beginn der Auftragsausführung.
2.
Preise
2.1.
Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und schließen
etwaige Verpackungs-, Porto-, und Versicherungskosten nicht ein.
2.2. Jedes Angebot wird individuell erstellt. Die Preise gelten
ausschließlich für den jeweiligen Auftrag und sind nicht auf
andere Aufträge oder Personen übertragbar.
2.3. Im Verlauf des Auftrags entstehende Mehrkosten, die zur Erfüllung
des Auftrags erforderlich sind und zum Zeitpunkt des Angebots nicht
ersichtlich waren, werden dem Auftraggeber nachberechnet. Der
Auftraggeber wird vor Ausführung der Mehraufwendungen informiert
und erhält das Recht, den Auftrag aufgrund der höheren Kosten zurückzuziehen.
Damit verliert er jegliche Ansprüche auf bisher erbrachte
Leistungen des Auftrags.
3.
Lieferung
3.1.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vorher vereinbart bzw.
durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wurden.
3.2. Falls eine Überschreitung des Liefertermins durch Verschulden
des Auftragnehmers eintritt, so kann der Auftraggeber nach
angemessener Nachfristsetzung lediglich vom Vertrag zurücktreten.
Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens
sind ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
4.
Versand
Der
Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers. Dies gilt auch für den Transport von Daten, sowohl
offline als auch online. Für Beschädigungen und Verluste während
des Transports wird keine Haftung übernommen. Bei Lieferung an den
Auftragnehmer trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten
frei Haus.
5.
Zahlung
5.1.
Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug
und ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen fällig.
Etwaige Forderungen des Auftraggebers können nicht verrechnet
werden.
5.2. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der
ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens
die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Der Auftragnehmer kann für
alle Leistungen anteilige Vorauszahlungen berechnen. Fremdkosten können
als komplette Vorauszahlung gefordert werden.
5.3. Kommt der Auftraggeber mit einer von ihm zu leistenden Zahlung
in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers in Frage stellen, so werden sämtliche Forderungen
sofort fällig. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen
richten sich nach den derzeit gültigen Vorgaben des Gesetzgebers.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
6.
Urheberrechte, Datenschutz
6.1.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrags Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt
werden. Der Auftragnehmer wird hiermit von jeglicher Haftung aus der
Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen
Schutzrechts Dritter freigestellt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
6.2. Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen
wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.
7.
Eigentums- und Nutzungsrecht
7.1.
An allen von ihm erbrachten Leistungen behält sich der
Auftragnehmer die alleinigen Eigentums- und Nutzungsrechte vor. Jede
vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ohne ausdrückliche
Erlaubnis des Auftragnehmers dürfen die Ergebnisse weder im
Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
7.2. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen
Einwilligung des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber werden die für
den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen, einfachen
Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch erst nach vollständiger
Bezahlung des Auftrags. Mit dem Eigentumsübertrag werden die
Nutzungs- und/oder Urheberrechte nicht übertragen.
7.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Zwischen-
und/oder Endergebnisse eines Auftrags an den Auftraggeber
herauszugeben. Wenn der Auftraggeber den Erhalt dieser Ergebnisse
ausdrücklich wünscht, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung
und wird gesondert berechnet.
7.4. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Produkten seiner
Dienstleistung als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber darf
die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes
Interesse besitzt.
8.
Fremdleistungen
8.1.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die
zur Auftrags-erfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen
als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber
nunmehr die AGB des Fremdanbieters.
8.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen
und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, so stellt
der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Verbindlichkeiten
frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von
der Verpflichtung zur Zahlung der Fremdleistung.
9.
Gewährleistung, Haftung
9.1.
Die erbrachten Leistungen basieren auf den Vorgaben des
Auftraggebers. Für Fehler und Missverständnisse, die durch falsche
oder unvollständige Informationen des Auftraggebers entstehen, ist
dieser allein verantwortlich. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche
Dritter in diesem Zusammenhang.
9.2. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Zwischenergebnisse
des Auftrags zur Prüfung vor. Bei Genehmigung geht die Gefahr
etwaiger Fehler und Mängel auf den Auftraggeber über, es sei denn,
dass der Fehler zu diesem Zeitpunkt auch nach gründlicher Prüfung
nicht ersichtlich war. Das Gleiche gilt für die letzte Freigabe.
Der Auftraggeber verpflichtet sich hierbei, eine umfassende
Gesamtkontrolle durchzuführen.
9.3. Die Leistungen des Auftragnehmers müssen unverzüglich nach
Erhalt der Lieferung geprüft und etwaige Mängel sofort schriftlich
angezeigt werden. Danach sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen, sofern es sich nicht um versteckte oder erst später
erkennbare Mängel handelt. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungszeit
drei Monate. Danach gilt die Leistung als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.
9.4. Bei berechtigten Beanstandungen behält sich der Auftragnehmer
das wahlweise Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter
Ausschluss anderer Ansprüche vor, und zwar bis zur Höhe des
Auftragswertes. Im Falle verzögerter, unterlassener oder zweifach
misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der
Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung
des vereinbarten Preises verlangen. Der Auftragnehmer haftet nur für
Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
hat.
9.5. Soweit auf Wunsch des Auftraggebers die Ergebnisse der
Dienstleistungen unmittelbar an Dritte geliefert werden, gehen Mängelfolgeschäden
nicht zu Lasten des Auftragnehmers, sofern nicht nachweislich der
Mangel bereits vor der Lieferung angezeigt wurde. Für
Fremderzeugnisse oder Schäden, die im Rahmen einer
Anschlussproduktion oder Weiterverwendung entstehen, übernimmt der
Auftragnehmer keine Verantwortung.
9.6. Mängel eines Teils der gelieferten Ergebnisse berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die
Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
10.
Verwahren, Versicherung
10.1.
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen,
Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer pfleglich behandelt.
Nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung
werden diese nach Beendigung des Auftrags weiterhin verwahrt. Für
Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
10.2. Sollen die vorstehend genannten Gegenstände versichert
werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu
versorgen.
11.
Sonstiges
11.1.
Der Auftragnehmer übernimmt für alle auftragsbezogenen Texte,
Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese unterliegt
dem Auftraggeber. Zulieferungen durch den Auftraggeber oder durch
einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen ebenfalls keiner
Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
11.2. Der Auftragnehmer akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum
Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche
oder ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
11.3. Der Auftragnehmer erhält mit dem Auftrag das Recht, die für
ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die
Eigenwerbung zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber
widerspricht ausdrücklich gegen dieses Recht. Der Widerspruch
bedarf der Schriftform.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Standort des
Auftragnehmers.
13.
Wirksamkeit
Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Stand
02. März 2006
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